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Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Linden-Apotheke – auch zukünftigen – liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehungen wird hiermit widersprochen.

Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung erfolgte. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Probenahme und Versand

Bei der „Gewinnung“ des Ausgangsmaterials, der Probenahme, müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Die Zusendung des Ausgangsmaterials muss in speziellen Probeversandgefäßen der Linden-Apotheke erfolgen.  Die aktuell geltenden Richtlinien und die jeweiligen Probeversandgefäße können in der Linden-Apotheke  angefordert werden. Sollten diese Richtlinien nicht eingehalten werden, so ist die Herstellung der Auto-Nosoden nicht möglich und es wird keinerlei Haftung für die Ware übernommen.

Preise

Die Lieferung erfolgt zu Preisen, die am Tag der Absendung der Ware jeweils gültig sind.  Versandkosten werden unabhängig vom Auftragswert berechnet. Wird Eilzustellung gewünscht, werden dem Kunden die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls berechnet.

Lieferung – Versand

Der Versand von Ausgangsmaterial an die Linden-Apotheke zur Herstellung von Autonosoden erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Auftraggebers. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Aufgabe zum Versand. Es ist Sache des Käufers, die Ware gegen jeden versicherbaren Schaden, auch Transportschäden, zu versichern. Wird durch Ereignisse höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten die Herstellung, Beschaffung oder Lieferung behindert, verzögert oder unmöglich gemacht, so ruhen die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung. Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend.

Rücksendung

Ein Umtausch gelieferter Ware ist nicht möglich. Sie Rücksendung von Ware bedarf grundsätzlich unserer schriftlichen Einverständniserklärung.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% p.a.über dem jeweiligen Basiszins, mindestens jedoch 10% p.a.. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Das Recht, bereits ab Fälligkeit bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft die gesetzlichen Fälligkeitszinsen verlangen zu können, bleibt unberührt.

Gewährleistung

Bei einem Kauf hat der Kunde Mängel – ausgenommen verborgene Mängel – unverzüglich nach der Ablieferung, spätestens jedoch nach einer Woche, zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Mangelhafte Ware ist zur Verfügung zu stellen, eine Rücksendung bedarf aber grundsätzlich unserer schriftlichen Einverständniserklärung. Mängelrügen sind in jedem Fall schriftlich zu erheben. Offene Mängel und Transportverluste sind sofort bei Post oder vom ausliefernden Spediteur durch Schadensbescheinigung bestätigen zu lassen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sicherheitsübereignung und Sicherungsverkauf oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist unzulässig.

Schadenersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften. Bei eingelagerten Stammlösungen ersetzen wir bei einem eventuellen Verlust den Materialwert und den Restwert der Einlagerung.

Allgemeines

Durch Erteilung des Auftrages erklärt der Käufer sein Einverständnis mit vorstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Verkaufsbedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts ohne Einfluss.